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Liebe Eltern,                                                                                                Unterrath, den 26.03.2020

früher als erwartet wende ich mich wieder in einem Elternbrief an Sie. Im Bereich Erlasse finden Sie einen weiteren Erlass, mit dem alle Schulfahrten und Veranstaltungen an außerschulische Lernorte bis zu den Sommerferien abzusagen sind.

Das bedeutet für uns, dass wir alle geplanten Veranstaltungen, wie die Klassenfahrten der 3a und 3b, alle Klassenausflüge, die Singpausenkonzerte, den Sponsorenlauf, Theaterbesuche und die Schulwallfahrt absagen müssen.

Da wir uns in einer unplanbaren Situation befinden, ist es für uns auch nicht realistisch, an der Projektwoche und dem Schulfest festzuhalten.

Wir wissen noch nicht, wann und wie wir wieder in den Schulalltag starten. Unabhängig davon werden wir Zeit benötigen, um das Erlebte in der Schule miteinander aufzuarbeiten. Wir benötigen Zeit um jedes Kind an seiner Lernausgangslage abzuholen und das Weiterlernen zu organisieren. Dabei ist die Zeit bis zum Sommer kurz und bietet nicht mehr den Rahmen sich mit zu viel anderem zu beschäftigen.

Wir müssen spontan und flexibel sein. Sollte sich die Gelegenheit ergeben ein kleines Projekt zu starten, vielleicht ein Schuljahresabschlussfest ohne große Vorbereitungen zu feiern, dann werden wir das tun. Doch langfristig planbar ist das nicht.

Außerdem gab es auch einen neuen Erlass zu den Versetzungsmodalitäten in diesem Jahr. Dieser ist sicher wichtiger für die Kinder an weiterführenden Schulen, als für die Grundschulen, doch möchte ich Ihnen diesen auch zur Kenntnis geben. Inhaltlich besagt er, dass in diesem Jahr keine Warnungen zur Versetzungsgefährdung verschickt werden können. Ihnen sind diese vielleicht noch als "blaue Briefe" bekannt. Daher kann es, je nach Verlauf der Schulschließungen, dazu kommen, dass Kinder eine nicht ausreichende Leistung erhalten, die nicht durch das Halbjahreszeugnis oder die Briefe zur Versetzungsgefährdung gewarnt sind. Bei der ersten nicht ausreichenden und nicht gewarnten Leistung ist dies nicht versetzungsrelevant.

Es wird für Ihre Grundschulkinder nicht relevant sein, doch können Sie bei Unsicherheiten die Kollegen oder mich befragen. Der Erlass zeigt Ihnen, dass die Landesregierung mit Hochdruck versucht im Vorfeld aufkommende Fragen und Probleme zu klären.

Machen Sie sich nicht zu viele Sorgen um die schulische Entwicklung Ihres Kindes. Selbst ein ganzes fehlendes Halbjahr wird nicht die grundsätzliche Lernentwicklung Ihres Kindes gefährden!

Wir versuchen für alle Fragen an Ihrer Seite zu stehen!

 

Herzliche Grüße

Tanja Boots

Schulleitung

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